Erteilung und Verfall des Diploms / HTZ
Das Diplom für Gruppenleiter wird von der Fachstelle Ausbildung der SKG ausgestellt.
Ebenso erhalten die erfolgreichen Absolventen der Ausbildung ein für die Dauer von maximal 4 Jahren gültiges Hundetrainer-Zertifikat SKG (HTZ).
Die Dokumente berechtigen den Inhaber zum Führen der Bezeichnung Gruppenleiter SKG. Es verpflichtet ihn zur Einhaltung des SKG-Ausbilder-Kodex.
Die Erneuerung und/oder Aktualisierung des HTZ erfolgt auf entsprechenden Antrag des Inhabers und ist kostenpflichtig.
Werden die vorgeschriebenen Fort- bzw. Weiterbildungen nicht reglementkonform absolviert, wird das HTZ nicht erneuert.
Der Inhaber eines abgelaufenen Diploms wird von der Liste der anerkannten und aktiven Gruppenleiter SKG gestrichen und verliert den Anspruch auf die an ein gültiges HTZ gebundenen Sonderleistungen der SKG.
Zur Validierung des HTZ müssen innert 4 Kalenderjahren mindestens 3 von der Fachstelle Ausbildung anerkannte und entsprechend ausgeschriebene ganztägige Weiterbildungen sowie eine 1-eintägige Fortbildung absolviert werden. Mindestens eine dieser 4 obligatorischen Bildungsveranstaltungen muss bei der SKG absolviert werden.
Alle NOV Kurse sind als Weiterbildung anerkannt
Auch die Kurse anderer IG's sind als Weiterbildung anerkannt
Weitere Kurse, speziell die Fortbildungskurse, sind auf www.skg.ch/aus-und-weiterbildungen zu finden
Bankverbindung: Raiffeisenbank Amriswil, IBAN CH06 8080 8002 5640 3397 6